Allgemeine Geschäftsbedingungen von Coliari Deutschland

Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte und Leistungen von Coliari. Entgegenstehende AGB oder andere abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, es sei denn, Coliari hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Auftraggeber, auch wenn auf deren Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wird.

 

Leistungsumfang/Abwicklung von Aufträgen/ Pflichten des Auftraggebers

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im schriftlichen Angebot der Coliari. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Coliari.

Dem Inhalt von Coliari übermittelter Besprechungsprotokolle hat der Auftraggeber unverzüglich zu widersprechen, wenn er die dargestellten Inhalte nicht gegen sich gelten lassen will.

Coliari ist jederzeit nach freier Verfügung zu Teilleistungen berechtigt.

Ohne gesonderte Vereinbarung ist Coliari nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung gehörenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, etc. verpflichtet.

Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

Das Risiko der wettbewerbs- und/oder schutzrechtlichen Zulässigkeit der Leistungen von Coliari trägt der Auftraggeber. Coliari ist nicht verpflichtet und prüft deshalb auch nicht die Leistungen in rechtlicher Hinsicht. Wettbewerbs-, werbe-, marken- oder sonstige rechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Coliari, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die dafür zusätzlich anfallenden Kosten. Für die kennzeichenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Leistungen haftet Coliari nicht.

 

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt Coliari bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten, einschließlich aller Zugangsdaten sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber benennt mit der Auftragserteilung namentlich eine fachlich kompetente und entscheidungsbefugte Person als Ansprechpartner für den Auftragnehmer.

Diese stellt Coliari die zur Durchführung seiner Arbeiten benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format anzuliefern. Die Anforderungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung des Angebotes definiert. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von Coliari.

Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Coliari unverzüglich mitzuteilen.

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, werden nicht vergütet oder auf die mit Coliari vereinbarte Vergütung angerechnet.

 

Auftragserteilung an Dritte

Coliari ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

Coliari haftet nicht für Leistungen Dritter, die gemäß vorstehender Ziff. 4.2. im Namen des Kunden beauftragt wurden oder die Coliari lediglich vermittelt hat. Im Falle der Vermittlung kommt der Vertrag direkt mit dem jeweiligen Dritten und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich in diesen Fällen direkt an den jeweiligen Dritten, der die Leistungen erbracht hat, zu wenden.

 

Lieferung, Lieferfristen

Liefer-/Herstellungsfristen und Liefer-/Herstellungstermine sind nur verbindlich, wenn direkt die Verbindlichkeit schriftlich bestätigt. Sie gelten in jedem Fall nur dann, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten, Bilder, Filme und sonstige zur Vertragserfüllung erforderliche Inhalte, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Liefer-/Herstellungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von direkt liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Coliari wird in s einem Fall den Beginn und das Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Gerät Coliari mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

 

Leistungsänderungen

Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Leistungsumfangs, so teilt er dies Coliari unverzüglich schriftlich mit. Coliari wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Coliari zu vergüten.

Coliari wird entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Ist die Änderung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben.

 

Abnahme von Werkleistungen

Sofern Coliari Werkleistungen erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen unverzüglich abzunehmen.

Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Coliari nicht ausdrücklich ab, gelten diese 14 Tage nach Übergabe als abgenommen.

Nach Aufforderung durch Coliari ist der Auftraggeber zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet.

Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar.

 

Nutzungsrechte

Coliari räumt dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Coliari diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Dauer des Einsatzes des Werbemittels und/oder der Gestaltung bzw. Programmierung. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Coliari. Coliari ist zur Erteilung dieser Zustimmung nicht verpflichtet.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben bei Coliari.

Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Coliari.

Coliari hat das Recht, sämtliche Werke, die für den Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu nutzen. 9. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Zahlungsziel sind 14 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden. Am Ende des jeweiligen Auftrages erfolgt eine Schlussrechnung. Coliari ist auch berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ist zwischen den Parteien keine Vergütung vereinbart, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze von zu entrichten.

Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Coliari die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Coliari kann ohne Schadensdarlegung eine Kostenpauschale von CHF 15,00 verlangen.

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Coliari sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungserhalt zu erheben. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Gegen Ansprüche von Coliari kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

Coliari Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist Coliari berechtigt, die weiteren Arbeiten, auch wenn es sich um einen anderen Auftrag handelt, bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

 

Gewährleistung

Für Coliari besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung bestehen lediglich dann, wenn Coliari die anerkannten Regeln des Fachs nicht beachtet hat.

Soweit Coliari auf der Grundlage von Vorgaben und Spezifikationen (Pflichtenheft und/oder Leistungsbeschreibung) des Auftraggebers Leistungen erbringt, hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, dass die gestellten Anforderungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Coliari ist nicht verpflichtet, die in einem Pflichtenheft oder einer Leistungsbeschreibung aufgenommenen Anforderungen auf den Einsatzzweck hin zu überprüfen.

Die Gewährleistungspflicht von Coliari ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Das Recht, Schadensersatz aufgrund anderer als gewährleistungsrechtlicher Vorschriften geltend zu machen, bleibt unberührt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein 1 Jahr.

Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich kündbar, es sei denn im Auftrag wurde etwas anderes vereinbart. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

 

Haftung

Coliari haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf Grund der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für die Verletzung von Urheberrechten Dritten durch die vertragsgemäß genutzten Leistungen.

Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Coliari der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Dieser ist auf den jeweiligen Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf die im jeweiligen Kalenderjahr zu zahlende Vergütung begrenzt. Sollte der Auftragswert im Einzelfall nicht dem typischerweise vorhersehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung von Coliari auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Coliari beschränkt.

Eine weitergehende Haftung von Coliari besteht nicht. Coliari haftet insbesondere nicht für Schäden Dritter, entgangenen Gewinn oder für Datenverluste.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch für die gesetzlichen Vertreter sowie Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Coliari.

 

Fremdinhalte

Für Materialien und Inhalte, insbesondere Bilder und Graphiken, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Coliari nicht verantwortlich. Coliari ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Coliari haftet insbesondere nicht für bereitgestelltes Bild- oder Filmmaterial.

Für den Fall, dass Coliari auf Grund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Inhalte, Bilder, Graphiken oder Filmmaterial selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Coliari schad- und klaglos.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von Coliari aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von Coliari.

 

Geheimhaltung

Coliari und der Auftraggeber vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt und die Konditionen dieses Vertrages sowie über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

Der Auftraggeber verwendet ein ihm von Coliari dargebotenes Angebot nur für seine eigenen Zwecke. Alle Rechte daran sind Coliari vorbehalten. Das Angebot oder auch Teile hiervon dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Coliari weder kopiert oder unter Verwendung elektronischer System verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

Datenschutz

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von Coliari auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu und ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Coliari während der Dauer des Vertrages und darüber hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Coliari auch zur Beratung seiner Auftraggeber, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Coliari wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder Coliari gesetzlich verpflichtet ist, Dritten diese zu offenbaren.

 

Referenznennung

Coliari ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz inklusive Logoeinblendung auf der Website zu nutzen.

 

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Regelungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Coliari, wenn der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Es gilt ausschließlich schweizer Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.